Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU deutlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitswerbung.
Mit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) geht die Europäische Union gezielt gegen Greenwashing vor und schafft mehr Transparenz für Verbraucher. Unternehmen, die mit Begriffen wie „natürlich“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ werben, sollten ihre Kommunikation jetzt kritisch überprüfen.
Warum wurde die EmpCo-Richtlinie eingeführt?
Nachhaltigkeit ist für viele Verbraucher längst ein entscheidendes Kaufkriterium. Gleichzeitig hat die Anzahl allgemeiner Umweltversprechen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Viele dieser Aussagen waren jedoch schwer nachvollziehbar oder nicht ausreichend belegt.
Die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) soll Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen schützen und sicherstellen, dass ökologische Aussagen transparent, vergleichbar und nachprüfbar sind. Die Richtlinie trat bereits am 26. März 2024 in Kraft, wird jedoch ab dem 27. September 2026 verbindlich angewendet.
Welche Aussagen sind künftig problematisch?
Besonders betroffen sind allgemeine Umweltbegriffe, die bislang häufig auf Verpackungen, Webseiten oder Marketingmaterialien verwendet wurden. Folgende Aussagen sind künftig grundsätzlich unzulässig, wenn sie nicht durch anerkannte Nachweise gestützt werden:
- umweltfreundlich
- ökologisch
- grün
- klimafreundlich
- biologisch abbaubar
- nachhaltig
- CO₂-neutral
- klimaneutral
Solche allgemeinen Umweltaussagen dürfen nur verwendet werden, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Für Unternehmen bedeutet das: Weg von pauschalen Werbeversprechen, hin zu konkreten und belegbaren Produktinformationen.
Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Anforderungen
Auch die Verwendung von Nachhaltigkeits- und Umweltsiegeln wird künftig stärker reguliert. Siegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von öffentlichen Stellen eingeführt wurden. Darüber hinaus müssen die zugrunde liegenden Kriterien transparent sein und eine unabhängige Überprüfung ermöglichen. Eigene Symbole oder Designs, die wie ein offizielles Nachhaltigkeitssiegel wirken, ohne tatsächlich zertifiziert zu sein, sind nicht zulässig.
Klimaneutralität: Kompensieren allein reicht nicht mehr
Ein besonders wichtiger Aspekt betrifft Klimaneutralitätsaussagen.
Unternehmen dürfen künftig nicht mehr damit werben, dass ein Produkt „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ sei, wenn dieser Status ausschließlich durch den Kauf von Emissionszertifikaten oder Kompensationsmaßnahmen erreicht wird. Solche produktbezogenen Aussagen werden ausdrücklich verboten. Stattdessen müssen tatsächliche Emissionsreduktionen entlang der Wertschöpfungskette im Mittelpunkt stehen.
Zukunftsversprechen benötigen einen belastbaren Plan
Viele Unternehmen kommunizieren Nachhaltigkeitsziele wie: „Klimaneutral bis 2040 oder „Wir reduzieren unsere Emissionen nachhaltig“. Solche Aussagen bleiben grundsätzlich möglich, müssen jedoch durch einen detaillierten, realistischen und überprüfbaren Umsetzungsplan belegt werden. Zudem sind messbare Ziele sowie regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Dritte erforderlich.
Mehr Transparenz bei Vergleichen
Auch vergleichende Umweltaussagen werden strenger bewertet. Wer beispielsweise behauptet, ein Produkt sei nachhaltiger oder umweltfreundlicher als eine Alternative, muss sicherstellen, dass der Vergleich:
- objektiv erfolgt,
- auf derselben Methodik basiert,
- nachvollziehbar dokumentiert ist und
- auf vergleichbaren Annahmen beruht.
Was bedeutet das für die Kosmetikindustrie?
Gerade in der Kosmetikbranche spielen Begriffe wie „natürlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ eine zentrale Rolle in der Produktkommunikation.
Unternehmen sollten deshalb rechtzeitig prüfen:
- Verpackungstexte
- Webseiteninhalte
- Produktbroschüren
- Social-Media-Beiträge
- Anzeigen und Werbemittel
- Nachhaltigkeitssiegel und Icons
Besonders wichtig ist es, allgemeine Werbeaussagen durch konkrete, überprüfbare Informationen zu ersetzen. Konkrete Fakten schaffen Vertrauen und reduzieren gleichzeitig rechtliche Risiken.
Bei Cosphatec sind Nachhaltigkeitsaussagen kein Marketingversprechen ohne Grundlage. Zahlreiche Rohstoffe und Prozesse werden durch anerkannte Standards, Zertifizierungen und dokumentierte Nachweise untermauert. Damit schaffen wir die Transparenz, die Kunden, Verbraucher und künftig auch die EmpCo-Richtlinie fordern. Statt pauschaler Green Claims stehen für uns nachvollziehbare Fakten, messbare Kriterien und belastbare Daten im Mittelpunkt. So können Formulierer und Marken auf eine verlässliche Basis für ihre eigene Nachhaltigkeitskommunikation bauen.
Denn echte Nachhaltigkeit braucht keine leeren Versprechen, sondern glaubwürdige Nachweise.
Quelle:
Umweltbundesamt/03.26/Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt